Schtop sofort!    Geraffte Text-Fassung ohne Grafik.

                                                                                               Das  Urheberrecht liegt bei der Erziehungsdirektion des Kantons Bern

                                                                                               

                               »Chum jetz

Einbildung oder Belästigung?
 

«Du bildest dir doch nur etwas ein» oder «sei doch nicht so empfindlich

». Das sagen alle, die genau wissen, dass sie einen oder mehrere Schritte zu weit gegangen sind.

Aber auch Kolleginnen oder Kollegen können so reagieren, wenn Sie sie ins Vertrauen ziehen.

Sich zu wehren, kann sehr schwierig sein. Besonders wenn Sie in einem Abhängigkeitsverhältnis oder in einer untergeordneten Position sind.

Abe auch unter Kollegen oder Kolleginnen ist es nicht einfach. Diese Information zeigt auf, was sexuelle Belästigung ist, was Sie dagegen tun können und wer Ihnen dabei weiterhilft.

 

Hoppla

 

Was ist sexuelle Belästigung?

 

Sexuelle Belästigung kann sein:

- sexistische Sprache, Sprüche und Witze

- anzügliche, blossstellende Bemerkungen über das Äussere, über sexuelles Verhalten oder über die sexuelle Orientierung von Frauen und Männern

- aufdringliche, taxierende und herabwürdigende Blicke und Gesten

- Vorzeigen, Aufhängen und Versenden (z.B. per Email oder SMS) von sexistischem oder pornografischem Material

- unerwünschte Einladungen mit eindeutiger Absicht

- «zufällige», unerwünschte Körperkontakte

- nachstellen in der Schule, im Betrieb oder in der Freizeit

- Annäherungsversuche mit Versprechen von Vorteilen und Androhung von Nachteilen.

 

Und im schlimmsten Fall

- sexuelle und körperliche Übergriffe bis hin zur Vergewaltigung.

Sexuelle Belästigung beginnt da, wo verbale oder nonverbale Abwehrsignale nicht ernst genommenund die persönlichen, individuellen Grenzen des Gegenübers missachtet werden.

Die Erziehungsdirektion duldet keine sexistische Umgangssprache an ihren Schulen. Sprechen Sie die Person, die sich sexistisch äussert, an und sagen Sie ihr, dass ihre Ausdrucksweise Ihnen Mühe bereitet.

Suchen Sie Gleichgesinnte und wenden Sie sich an Ihre Klassenlehrerin oder Ihren Klassenlehrer oder an die Schulleitung. Sie müssen die nötigen Gegenmassnahmen ergreifen.

 

 «Schtop

Sexuelle Belästigung ist verboten!

Sexuelle Belästigung ist gesetzlich verboten. Egal ob Ihr Arbeitskollege, eine Mitschülerin, eine Lehrkraft, Ihre Chefin oder ein Kunde Sie belästigen.

Als Lernende oder Lernender, als Schülerin oder Schüler braucht es Mut, Grenzen zu setzen und eine «Respektsperson » wie den Chef oder die Lehrkraft wegen sexueller Belästigung zu beschuldigen.

Bringen Sie diesen Mut auf! Denn sexuelle Belästigung ist nicht erlaubt, und das Gesetz wird Sie in jedem Fall schützen.

Die Folgen können schwerwiegend sein. Was die belästigenden Personen gerne verharmlosen, kann für Sie schwerwiegende Folgen haben.

Sie suchen die Schuld bei sich selbst, Sie machen sich Selbstvorwürfe und werten Ihre Erlebnisse als persönliche Niederlagen.

Im schlimmsten Fall können Sie die Achtung vor sich selbst verlieren und in Depressionen verfallen.

Sexuelle Übergriffe können Sie auch in Ihrer Entwicklung hemmen. Sie können sich nicht mehr auf die eigentliche Arbeit und das Lernen konzentrieren.

So brechen viele Betroffene lieber ihre Ausbildung ab, als sich weiterhin den Erniedrigungen auszusetzen. Den wahren Grund für ihren Abgang geben sie dabei selten bekannt.

Lassen Sie es lieber nicht so weit kommen          «so nid!»

 

Angriff ist die beste Verteidigung

Ein sofortiger Gegenangriff und ein klares Nein erzielen häufig die beste Wirkung. Sich wehren und auf Angriff schalten ist eine Strategie. Wenn Ihnen diese nicht gelingt, suchen Sie Unterstützung, und suchen Sie sie schnell. Der Arbeitgeber und die Schulleitung müssen Sie

vor solchen Belästigungen schützen. Wenden Sie sich an eine Person Ihres Vertrauens, wenn Sie sich die ersten Schritte nicht alleine zutrauen. Gehen Sie zur Ansprechperson für sexuelle Belästigung in Ihrem Betrieb oder zur Beratungsstelle in der Schule.

Sprechen Sie mit Ihren Freundinnen und Freunden, Ihren Eltern, der Lehrkraft Ihres Vertrauens:Ihr Problem wird bestimmt ernst genommen.

Aber den ersten Schritt müssen Sie alleine tun

«Info» - Wo Sie Hilfe finden

Erziehungsdirektion des Kantons Bern Mittelschul- und Berufsbildungsamt Kasernenstrasse 27 3000 Bern 22 Tel. 031 633 87 00

Kantonale Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern Postgasse 68 3000 Bern 8 Tel. 031 633 75 77

info.fgs@sta.be.ch

www.be.ch/gleichstellung

 Kantonale Schlichtungskommission gegen Diskriminierungen im Erwerbsleben Postgasse 68 3000 Bern 8 Tel. 031 633 75 11

iLinks:

www.dbk.ch   (Merkblatt)

www.sexuellebelaestigung.ch

Beratungsstelle Opferhilfe Mühlemattstrasse 53 3007 Bern Tel. 031 372 30 35

beratungsstelle@opferhilfe-bern.ch

www.opferhilfe-bern.ch

Service d’Aide aux victimes Rue de l’Argent 4 2500 Bienne Tel. 032 323 83 03

sav@centrelavi-bienne.ch

www.centrelavi-bienne.ch

Nur Für Frauen: LANTANA Fachstelle für Opferhilfe bei sexueller Gewalt  Aarbergergasse 36 3011 Bern Tel. 031 313 14 00

beratung@lantana.ch

www.lantana.ch

 

VISTA Fachstell Opferhilfe bei häuslicher und sexueller Gewalt  Scheibenstrasse 3 3600 Thun Tel. 033 223 07 90

bs.thun@freesurf.ch

www.vista-thun.ch

 

Hier bekommen Sie fachliche und rechtliche Unterstützung. Die Beratungen sind kostenlos – nutzen Sie sie, lieber einmal zu viel als einmal zu wenig.